Mit Gustl Molath müss(T)en alle kapiert haben !
Normal wäre er mit Tabletten voll gestopft sich das Leben genommen...
Gustl Mollath: "Was helfen ihnen tatsächlich die Gesetze, wenn sie nicht
eingehalten werden"? Ohne Beschluss - Frist lief am 16.10.2015 ab -
wird Manfred in seinem Grundrecht auf Freiheit verletzt..... (siehe § 67
e StGB). Die Freiheit darf gemäß Art. 104 GG nur auf Grund eines
förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen
Formen beschränkt werden. Bei jeder nicht auf richterlicher Anordnung
beruhenden Freiheitsentziehung ist unverzüglich eine richterliche
Entscheidung herbeizuführen!
Kopiert:
Manfred hat im Jahr 2011 eine leichte Körperverletzung (Ohrfeige) im
Rahmen seines Jura-Studiums verübt gegen den Gastdozenten Fischer. Die
Ohrfeige hinterließ keine sichtbaren Zeichen. Er ließ sich von der
Polizei zur Straftat belehren, hatte diese verstanden und machte Angaben
zur Person. Er gestand die Tat. Er begründete die Ohrfeige damit, dass
er ein Zeichen setzen wollte gegen die fortschreitende Unterdrückung der
Bevölkerung Deutschlands durch die Eliten. Noch am selben Abend wurde
Manfred von der Polizei trotz Unverhälntismäßigkeit mit einem Formular
"Verdacht auf Geisteskrankheit" in die Psychiatrie zwangseingewiesen.
Deshalb diagnostizierte man eine "schizotype Störung - ICD-10 F21". Eine
solche Diagnose wird benötigt zur Freiheitsberaubung und für ein § 63
StGB Gutachten um den Weg für die unbefristete Forensik zu bahnen. Die
Dignose wurde von Dr. Simmerl gestellt, weil er eine "anmutende
Beziehungsidee" gegenüber eine Studentin erkannt haben will. Diese
Studentin hatte Manfred schwer gemobbt, was er im Jahr 2009
missverstanden hatte als Interesse. Erst als die mobbende Studentin von
einer Amtsrichterin in Passau die Mobbing-Vollmacht durch
Gewaltschutzverfügung - erwirkt hatte wegen insgesamt 3 Briefe in 2008
und 2009, konnte er dies dem schweren Mobbing zuordnen. Die Studentin
hatte diese Gewaltschutzverfügung dem Uni-Kanzler und Mit-Studenten
gezeigt und behauptet, die hätte sie bekommen, weil ihr Herr Neuberger
ständig nachgestellt hätte. So schaffte sie ihr Ziel, meinen Sohn
verächtlich zu machen, zu stigmatisieren und auch das Jura-Studium zu
zerstören. Dr. Simmerl diagnostizierte aufgrund der für ihn "anmutende
Beziehungsidee" die schizotype Störung. Die Laborbefunde wiesen jedoch
auf eine Schilddrüsenentzüngung mit Leberbeteiligung hin. Da Manfred
seit seinem 12. Lebensjahr eine starke Schuppenflechte hat, die
autoimmun ist, können diese somatischen Befunde ebenfalls eine autommune
Ursache haben. Im April 2011 wurde er entlassen. Die Staatsanwaltschaft
Passau stellte am 21.12.2011 Antrag auf Unterbirngung nach § 63 StGB -
die unbefristete Unterbringung in eine Psychiatrie bei Schuldunfähigkeit
und Allgemeingefährlichkeit wegen der Diagnose, die Dr. Simmerl
gestellt hatte. Infolge der Unterbringung wurde widerrechtlich der
Führerschein entzogen. Ein Haftbefehl wurde erlassen wegen nicht
bezahlter Führerscheinentzugsrechnung, die Folge der rechtswidrigen
Führerscheinentzeignung war. Eine Gerichtvollzieherin wollte den
Angeklagten alleine verhaften in seiner Wohnung. Manfred leistete
Widerstand und ging nicht mit. Die Gerichtsvollzieherin stellte
Strafantrag wegen Körperverletzung (angeblicher Faustschlag). Laut
Polizeiakte trug sie einen Kratzer unter dem Auge davon, was einem
Faustschlag aber widerspricht. Wieder wurde Manfred trotz
Unverhältnismäßigkeit nach bayerischem Unterbringungsgesetz
untergebracht. Wieder wurde eine "paranoide Schizophrenie"
diagnostiziert. Die Laborbefunde wiesen jedoch auf eine
Schilddrüsenunterfunktion hin. Wieder wurde ein Gutachten erstellt.
Diesmal behauptete man eine "paranoide Schizophrenie". Es wird
behauptet, Dr. Simmerl wäre der Unterzeichner vom Gutachten vom
14.08.2012 mit der Diagnose gewesen. Dies ist aber eine Lüge. Am
Ausstellungstag war Dr. Simmerl in Urlaub laut eigenen Angaben.
Unterzeichnet hat das Gutachten ein Vertretungsarzt. Das
Eingangsgutachten ist somit ungültig. Um das gewünschte unechte
Gutachten zu erhalten folterte man das Opfer um eine "Exploration" zu
erwirken. Hierzu hat Dr. Simmerl ein Gutachten ertellt und auch
unterschrieben mit dem Datum des 30.07.2012. Es weißt aber weder eine
Diagnose auf noch ein krankhaftes Verhalten des Herrn Neuberger. Am
16.04.2013 schließlich wurde Manfred trotz Unverhältnismäßigkeit zur
Schuldunfähigkeit und Allgemeingefährlichkeit verurteilt und unbefristet
in eine Forensik untergebracht. Trotzt Unverhältnismäßigkeit und trotz
fehlender Symptome einer "paranoiden Schizophrenie" wurde am 16.10.2014
die Fortdauer beschlossen. Weil Psychiatrie-Opfer noch zu wenig
Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit haben, wollen wir auf diesem Wege
Aufmerksamkeit herstellen um gerechte Verfahren zu erwirken.
LG
Montag, 4. Januar 2016
Mit Gustl Molath müss(T)en alle kapiert haben !
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